Die jungen Patienten können die Klinik als Privatpatienten in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Aufenthalt übernehmen auf Antrag und mit ärztlichem Attest alle privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe.
Auch gesetzliche Kassen und Ersatzkassen ermöglichen ihren Mitgliedern teilweise den Besuch einer Privatklinik. Sie übernehmen dann den Teil der Kosten, der in einer vergleichbaren Klinik der Regelversorgung anfallen würde. Besteht eine private Zusatzversicherung, so übernimmt diese in der Regel die restlichen Kosten.
Wir nehmen als Akutklinik auf eine ärztliche Einweisung hin jederzeit auf, wenn die notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Beantragung der Kostenübernahme geschieht dann durch uns im Nachhinein.
Wir bitten Sie hier um vorherige telefonische Kontaktaufnahme und Beratung, damit wir gemeinsam klären können, ob die Voraussetzung für eine Akutaufnahme vorliegt.
Sie beantragen vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage bei Ihrer Versicherung. Mit der schriftlichen Zusage der Versicherung besteht eine Leistungspflicht für eine stationäre Behandlung. Diese Leistungszusage läuft bei einigen Kassen unbürokratisch. Bei Vorlage eines Einweisung wird eine Kostenübernahme zunächst für 2 oder 3 Wochen gewährt, bei Bedarf wird verlängert. Andere Versicherungen fordern vor der Aufnahme eine aussagefähige ärztliche Begründung (Attest), das dem Gutachter der Krankenkasse vorgelegt wird.